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Wegzugsbesteuerung: So vermeidest du steuerliche Nachteile

FW
Verfasst von Redaktion firmenweb.de
Lesedauer: 8 Minuten
Gesetzzeichen vor einem weißen aufgeklapptem Ordner.
© AndreyPopov / istockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen will und als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft agiert, muss mit der Wegzugsbesteuerung rechnen. Dabei handelt es sich oft um eine unvorhergesehene Steuerpflicht, die mit extrem hohen Kosten einhergeht. Aus diesem Grund ist ein wohlüberlegtes Vorgehen anzuraten, um steuerliche Nachteile mit gravierenden Folgen zu vermeiden.
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Wegzugsbesteuerung: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Wegzugsbesteuerung fällt beim Umzug ins Ausland an
  • Betroffen sind Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft
  • Anteile an der Kapitalgesellschaft müssen mindestens 1% betragen 
  • Wegzugssteuer stellt eine große finanzielle Belastung für Gesellschafter dar
  • Dank einer gut geplanten Vorgehensweise ist das Vermeiden der Finanzlast möglich

Gesetzliche Voraussetzungen für die Wegzugsbesteuerung beachten

Die Wegzugsbesteuerung ist im Außensteuergesetz geregelt und bezieht sich auf Gesellschafter, welche eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft haben. Diese muss mindestens 1% betragen und kann sich sowohl im In- als auch im Ausland befinden. Wenn der Gesellschafter als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und von dort wegzieht, tritt die Wegzugsbesteuerung in Kraft. In diesem Fall behandelt der Gesetzgeber seine Anteile an der Kapitalgesellschaft so, als hätte der Gesellschafter sie verkauft. Dabei ist es unerheblich, ob dies wirklich geschehen ist. Deswegen handelt es sich um einen fiktiven Veräußerungserlös. Zu den weiteren Voraussetzungen für die Wegzugsbesteuerung gehört, dass der Gesellschafter in Deutschland innerhalb der letzten 12 Jahre in mindestens 7 von diesen Jahren unbeschränkt steuerpflichtig war.

Finanzielle Belastungen und die Möglichkeit der Ratenzahlung bei einem Auslandsumzug

Da der Staat die Wegzugsfälle derart behandelt, als hätte der Gesellschafter tatsächlich seine Kapitalgesellschaft verkauft, kommt es oft zu finanziellen Problemen. In den meisten Fällen findet keine Veräußerung der Anteile statt, deshalb kommt dabei kein Verkaufspreis als Gewinn auf. Trotzdem verlangt der Gesetzgeber vom Gesellschafter, dass er die fällige Wegzugsbesteuerung bezahlt. Aus diesem Grund solltest du es dir genau überlegen, ob ein Umzug ins Ausland für dich überhaupt finanzierbar ist. Falls keine ausreichende Liquidität zum Zeitpunkt des Umzugs vorhanden ist, gibt es für dieses Problem eine geeignete Lösung. Per Antrag ist es möglich, die festgesetzte Steuerpflicht in 7 gleichen Raten jährlich zu entrichten. Durch dieser Ratenzahlung kannst du diese Finanzlast im Bezug auf die Kapitalgesellschaft besser aufteilen und deutlich einfacher abzahlen.

Strategische Wohnsitzplanung: So vermeidest Du die Wegzugsbesteuerung bei längeren Auslandsaufenthalten

Wer seinen Wohnsitz und die Ansässigkeit gut plant, kann die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beibehalten. Trotzdem sind dabei längere Aufenthalte im Ausland möglich. Steuerlich gesehen erfolgt aber kein Wegzug, sodass die Wegzugsbesteuerung nicht aufkommt. Wenn du für eine sehr lange Zeit ins Ausland ziehen möchtest und danach nach Deutschland zurückkehren willst, kannst Du ebenfalls die Wegzugsbesteuerung vermeiden. Allerdings darfst du deinen Wohnsitz nicht länger als 7 Jahre im Ausland haben. Dazu ist während dieser Zeitspanne weder der Verkauf deiner Geschäftsanteile an der Kapitalgesellschaft erlaubt noch das Einlegen in ein Betriebsvermögen. Darüber hinaus dürfen keine Gewinnausschüttungen erfolgen, deren gemeiner Wert sich auf mehr als ein Viertel des Unternehmenswertes beläuft. Außerdem erhält Deutschland nach deiner Wiederkehr das ursprüngliche Besteuerungsrecht vollumfänglich zurück.

Besonderheit Übertragung der Anteile einer Kapitalgesellschaft durch Erbe

Häufig bekommen junge Gesellschafter ihre Anteile von den Eltern oder Großeltern im Rahmen der Erbfolge früher übertragen. Dann ist ein Umzug ins Ausland nicht mehr so einfach möglich, um zum Beispiel ein auswärtiges Studium in Angriff zu nehmen. Wer für einige Jahre in der Welt herumreisen möchte, muss dabei ebenfalls die Wegzugsbesteuerung bedenken. Deswegen sollte sich die Familie die zeitliche Abfolge bei der Übertragung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft gut überlegen und nicht voreilig agieren. In diesem Fall ist es sinnvoll, erstmal einige Jahre damit zu warten.

Trotz Umzug den Wohnsitz in Deutschland beibehalten

Um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, ist ein Umzug in ein anderes Land unter Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland möglich. Dabei muss es sich aber um ein Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen handeln. Dazu gehören unter anderem:

  • Andorra
  • Bahamas
  • Hongkong
  • Jersey
  • Malediven
  • Monaco

Beim Wegzug in eines dieser Länder bleibst du in der Bundesrepublik weiterhin steuerpflichtig.

Anteile an der Kapitalgesellschaft an andere Personen übertragen

Um die Wegzugsbesteuerung zu umgehen, ist es möglich, als Gesellschafter die eigenen Anteile an der Kapitalgesellschaft an eine andere Person zu übertragen. Dabei ist es maßgeblich, dass diese Person weiterhin in Deutschland lebt und ein Vertrauensverhältnis zu ihr besteht. Jedoch ist in diesem Fall mit einer Schenkungsteuer zu rechnen, wie es zum Beispiel beim Überschreiben von Grundstücken und Immobilien üblich ist. In der Regel fällt diese Art der Steuer aber geringer aus als die Wegzugssteuer.

Kapitalgesellschaft in eine GmbH & Co KG oder Genossenschaft einbringen

Die Wegzugsbesteuerung fällt nur für natürliche Personen an, welche Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzen. Sobald du als Gesellschafter deine Anteile in eine GmbH & Co KG einbringst, kannst du die Wegzugssteuer vermeiden, da diese als Personengesellschaft gilt. Alternativ ist auch eine Einbringung in eine Genossenschaft möglich, um dich von der Steuerpflicht zu befreien. Dafür ist die Gründung einer Genossenschaft mit mindestens drei Personen erforderlich. Im Idealfall handelt es sich bei den Gründern um vertrauensvolle Personen, wie beispielsweise die eigenen Familienmitglieder. Beim Übertragen der Anteile kann unter Umständen eine Schenkungsteuer anfallen. Außerdem bleibst du steuerrechtlich gesehen weiter der Eigner der Anteile an der Kapitalgesellschaft. Jedoch entspricht deren Wert dem Nominalwert, sodass es hierbei zu keiner Wertsteigerung kommt.

Anteile in eine Stiftung einbringen

Damit die Wegzugssteuer nicht in Kraft tritt, ist das Einbringen der Anteile in eine Stiftung denkbar. Generell gibt es bei einer Stiftung keine gesonderten Anteilseigner, vielmehr ist sie einzig einem bestimmten Zweck verpflichtet. Deswegen kannst du danach ins Ausland ziehen und wirst rechtlich nicht mehr als steuerpflichtiger Gesellschafter angesehen.

Gesetze und neue Urteile zur Wegzugsbesteuerung

ThemaBeschreibung
Grundlage für Wegzugsbesteuerung§ 6 des deutschen Außensteuergesetzes
Nicht-Konformität mit EU-RechtDer § 6 des deutschen Außensteuergesetzes ist nicht konform mit dem EU-Recht und belastet die Gesellschafter finanziell stark
WiderstandÜber die Jahre hinweg hat sich Widerstand bei den betroffenen Personen gebildet
GlobalisierungIm Zeitalter der Globalisierung ist die Verlegung des Wohnsitzes oder der Ansässigkeit ins Ausland üblich, aber aufgrund der Steuerlast schwierig und finanziell riskant
GerichtsurteileDer Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) fällen permanent neue Urteile zur Wegzugssteuer, da zahlreiche Gesellschafter dagegen klagen

FAQ zum Thema Wegzugsbesteuerung

Wer muss die Wegzugsbesteuerung bezahlen?

Die Wegzugsbesteuerung findet Anwendung auf natürliche Personen, welche mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft besitzen. Die Gesellschafter müssen innerhalb der letzten 12 Jahren insgesamt mehr als 7 Jahre in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig gelebt haben und einen Umzug ins Ausland planen.

Seit wann gibt es die Wegzugssteuer?

In Deutschland gibt es die Wegzugsbesteuerung seit den 70er-Jahren, dabei handelt es sich nicht um ein neues Gesetz. Jedoch gibt es in diesem Zusammenhang neue Urteile, welche der Bundesfinanzhof in den letzten Jahren getroffen hat.

Wie sieht es mit der Wegzugsbesteuerung im Hinblick auf das EU-Recht aus?

Da die Wegzugssteuer nicht konform mit dem EU-Recht ist, wird sie beim Umzug in ein EU-Land gestundet. Sie fällt erst beim tatsächlichen Verkauf der Kapitalgesellschaft an.

Was die einfachste Methode für die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung?

Am einfachsten ist es, deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland weiter aufrechtzuerhalten. So kannst du deinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten und diesen bei Bedarf in Anspruch nehmen. Jedoch bleibst du bei dieser Methode hierzulande komplett steuerpflichtig und musst die Gewinnausschüttungen deiner Kapitalgesellschaft versteuern.

Wie kannst du die Wegzugsbesteuerung beim Umzug ins Ausland vermeiden?

Dir stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, um als Gesellschafter die Wegzugsbesteuerung zu umgehen. Dazu gehört unter anderem das Einbringen der Anteile an der Kapitalgesellschaft in eine GmbH & Co KG, Genossenschaft oder Stiftung. Denkbar ist auch die temporäre Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, mit einer angekündigten Rückkehr.

Haftungsausschluss: Der Inhalt des Artikels ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel von Rechts- und Finanzthemen machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Artikel ersetzt nicht die individuelle, persönliche Beratung.

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