Einkommensteuererklärung

Großes FAQ zur Steuererklärung: Die 25 meist gestellten Fragen & Antworten

FW
Verfasst von Redaktion firmenweb.de
Lesedauer: 18 Minuten
Kugelschreiber liegt auf einem Formular für die Einkommenssteuererklärung.
© filmfoto / istockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
Die Einkommenssteuererklärung ist ein unverzichtbarer Teil des deutschen Steuerrechts und betrifft Millionen von Steuerpflichtigen jährlich. Mit zahlreichen Regelungen und Vorgaben stellt sich oft die Frage: Was muss ich eigentlich wissen? Im folgenden Ratgeber beantworten wir die 25 meistgestellten Fragen rund um die Einkommenssteuererklärung in Deutschland, um dir einen klaren Überblick zu verschaffen und Missverständnisse zu vermeiden.
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1. Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Grundsätzlich gilt, dass jeder, der in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen erzielt, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein kann. Dies betrifft insbesondere Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen oder sonstigen Einkünften haben. Eine Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung besteht jedoch nicht nur bei Einkommen über dem Grundfreibetrag, sondern auch in spezifischen Fällen, wie bei Bezug von Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr, mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder dem Ehegattensplitting.

Selbstständige und Gewerbetreibende müssen immer eine Steuererklärung einreichen. Wenngleich keine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung besteht, ist es doch ratsam, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen, die eine Steuererstattung zur Folge haben könnten.

2. Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Die reguläre Frist zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Seit 2019 droht bei verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag, der automatisch festgesetzt wird, wenn die Einkommenssteuererklärung nach der Frist eingereicht wird.

In Ausnahmefällen, wie bei Krankheit oder unvorhergesehenen Ereignissen, kann eine Fristverlängerung beantragt werden, die in der Regel problemlos gewährt wird. Sollte der Steuerpflichtige die Frist jedoch gänzlich versäumen und keine Fristverlängerung beantragt haben, riskiert er neben dem Verspätungszuschlag auch die Zwangsgeldfestsetzung durch das Finanzamt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, solltest du also besonders auf die Einhaltung der Fristen achten.

3. Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommenssteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommenssteuer und betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie wird vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Einkommenssteuer hingegen umfasst alle Einkünfte einer Person, also auch solche aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, und wird durch die Einkommenssteuererklärung ermittelt und festgesetzt.

Die Lohnsteuer ist somit nur ein Teil der gesamten Einkommenssteuer. Die Lohnsteuer stellt lediglich eine Vorauszahlung auf die endgültige Einkommenssteuer dar, die nach Einreichung der Einkommenssteuererklärung genau ermittelt wird. Dies bedeutet, dass es bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer sowohl zu Nachzahlungen als auch zu Erstattungen kommen kann, je nachdem, wie die individuellen Steuerverhältnisse während des Jahres gestaltet waren. Besonders Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass alle absetzbaren Kosten korrekt angegeben werden, um eine mögliche Erstattung zu maximieren.

4. Wie kann ich die Steuererklärung elektronisch einreichen?

Die elektronische Einreichung der Einkommenssteuererklärung erfolgt über das offizielle Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung). Um die Steuererklärung online abzugeben, musst du dich auf der ELSTER-Website registrieren und ein persönliches Benutzerkonto anlegen. Nach der Registrierung kannst du deine Steuererklärung Schritt für Schritt online ausfüllen und direkt an das zuständige Finanzamt übermitteln. Der Vorteil der elektronischen Abgabe liegt in der schnelleren Bearbeitung und der Möglichkeit, Eingabefehler direkt zu korrigieren.

Neben der klassischen ELSTER-Formularmethode gibt es mittlerweile auch verschiedene Softwarelösungen und Apps, die eine benutzerfreundlichere Oberfläche zur Erstellung und Einreichung der Einkommenssteuererklärung anbieten. Diese Programme führen den Nutzer Schritt für Schritt durch den Prozess und helfen dabei, Fehler zu vermeiden, indem sie automatische Plausibilitätsprüfungen durchführen. Es kann auch sinnvoll sein, vorab mit einer Steuer-Simulation die voraussichtliche Erstattung oder Nachzahlung zu berechnen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

5. Welches Finanzamt ist örtlich zuständig?

Das örtlich zuständige Finanzamt richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist das Finanzamt des Hauptverdieners zuständig. Für Selbstständige und Gewerbetreibende kann es spezielle Zuständigkeiten geben, abhängig vom Firmensitz. Um das zuständige Finanzamt zu ermitteln, kannst du das Online-Tool des Bundeszentralamts für Steuern verwenden, indem die Postleitzahl eingegeben wird.

In besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Einkünften aus dem Ausland oder einem Umzug ins Ausland, kann die Zuständigkeit eines speziellen Finanzamts für die Auslandssachbearbeitung erforderlich sein. Es ist daher wichtig, die jeweiligen Gegebenheiten rechtzeitig zu klären, um Verzögerungen bei der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung zu vermeiden. Zudem können Änderungen des Hauptwohnsitzes innerhalb des Jahres zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamts führen, was bei der Abgabe der Erklärung berücksichtigt werden muss.

6. Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?

Für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die je nach Einkommensart variieren. Grundsätzlich solltest du folgende Dokumente bereithalten: Deine Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise über Sonderausgaben (z.B. Spendenbescheinigungen), Werbungskosten (z.B. Fahrtenbuch für die Pendlerpauschale), Belege für außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) und Nachweise über erhaltene Lohnersatzleistungen.

Darüber hinaus solltest du sämtliche Belege zu Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften vorlegen können. Neben den grundlegenden Unterlagen ist es ratsam, alle steuerlich relevanten Dokumente über das Jahr hinweg systematisch zu sammeln, um zum Zeitpunkt der Einkommenssteuererklärung alle notwendigen Nachweise griffbereit zu haben.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern kommen zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) hinzu. Es ist auch sinnvoll, elektronische Belege und Kontoauszüge regelmäßig zu archivieren, um im Fall einer Steuerprüfung alle erforderlichen Dokumente lückenlos vorlegen zu können.

7. Was ist ein Verspätungszuschlag?

Der Verspätungszuschlag ist eine Strafe, die vom Finanzamt erhoben wird, wenn die Steuererklärung nach Ablauf der Abgabefrist eingereicht wird. Seit der Steuerreform 2019 wird dieser Zuschlag automatisch festgesetzt, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung, kann aber auch höher ausfallen, wenn die Steuerforderung entsprechend hoch ist. Der Verspätungszuschlag kann zudem durch eine Mahnung des Finanzamts eingeleitet werden, was die Gesamtsituation weiter verschärfen kann.

Bei wiederholten Verspätungen riskiert man darüber hinaus, dass das Finanzamt in Zukunft verstärkt auf die Pünktlichkeit der Abgaben achtet, was zu einer strengeren Überwachung führt. Es ist daher empfehlenswert, die Abgabefristen der Einkommenssteuererklärung im Kalender zu notieren und rechtzeitig mit der Bearbeitung zu beginnen.

8. Was ist die Steueridentifikationsnummer und wo finde ich sie?

Die Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID; ist eine elfstellige Nummer, die jeder in Deutschland steuerpflichtigen Person vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen wird und die eine lebenslange Gültigkeit besitzt. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifikation bei der Steuererklärung und bleibt auch bei Umzug oder Namensänderung unverändert. Die Steuer-ID findest du in der Regel auf deiner Lohnsteuerbescheinigung, dem letzten Steuerbescheid oder auf einem Informationsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.

Zusätzlich zur Steueridentifikationsnummer gibt es auch die Steuernummer, die vom Finanzamt vergeben wird und sich bei einem Umzug ändern kann. Es ist wichtig, in der Einkommenssteuererklärung stets die korrekte Steuer-ID und Steuernummer anzugeben, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Bei Verlust der Steuer-ID kann diese jederzeit über das Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden.

9. Was bedeutet eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen?

Wenn ein Steuerpflichtiger seiner Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nicht nachkommt, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das bedeutet, dass das Finanzamt auf Basis der vorhandenen Daten und Erfahrungswerte die Einkünfte und Abzüge festlegt und darauf basierend die Steuer berechnet. Diese Schätzung fällt in der Regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus und führt häufig zu einer höheren Steuerlast, weshalb es ratsam ist, die Steuererklärung rechtzeitig und vollständig einzureichen.

Eine solche Schätzung kann auch dann erfolgen, wenn unvollständige oder unklare Angaben in der Einkommenssteuererklärung gemacht wurden. Der Steuerpflichtige hat dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Schätzung Einwände vorzubringen oder die vollständigen Unterlagen nachzureichen. Es empfiehlt sich, in diesen Fällen möglichst schnell zu handeln, um zusätzliche Kosten oder eine hohe Steuerlast zu vermeiden.

10. Was ist ein Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid ist das offizielle Schreiben des Finanzamts, in dem die Höhe der festgesetzten Einkommenssteuer nach Prüfung deiner Steuererklärung mitgeteilt wird. Er enthält Angaben zu den Einkünften, Sonderausgaben, Freibeträgen und der berechneten Steuerlast sowie eine eventuelle Erstattung oder Nachzahlung. Der Steuerbescheid sollte genau überprüft werden, da Fehler oder Abweichungen von der eingereichten Steuererklärung nicht selten sind. Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.

Es kann vorkommen, dass der Steuerbescheid aufgrund automatisierter Prozesse fehlerhaft ist, weshalb eine gründliche Überprüfung unerlässlich ist. Sollte der Steuerpflichtige mit dem Ergebnis des Bescheids nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, innerhalb der Einspruchsfrist Korrekturen zu beantragen. Ein erfolgreicher Einspruch kann nicht nur zu einer Steuererstattung führen, sondern auch zukünftige Steuerbescheide beeinflussen, indem bestehende Fehler bereinigt werden.

11. Wie kann ich meine Steuererklärung nachträglich korrigieren?

Sollten dir nach Abgabe der Steuererklärung Fehler auffallen, hast du die Möglichkeit, diese nachträglich zu korrigieren. Solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, kannst du eine Berichtigung durch eine Korrekturerklärung oder einen Antrag auf Änderung nach § 173 AO beim Finanzamt einreichen. Auch nach Bestandskraft des Bescheids besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Berichtigung, etwa wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorgelegt werden können. Es ist ratsam, eventuelle Fehler so schnell wie möglich zu melden, um unnötige Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Bei umfangreicheren Korrekturen, wie etwa der nachträglichen Angabe von bislang nicht deklarierten Einkünften, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu besprechen. Je nach Art und Umfang der Korrekturen können auch Zinsen oder Strafzahlungen fällig werden, die unbedingt vermieden werden sollten.

12. Was sind Sonderausgaben und wie kann ich sie absetzen?

Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die das steuerpflichtige Einkommen mindern. Dazu zählen unter anderem Beiträge zur Altersvorsorge, Kirchensteuer, Spenden, Ausbildungskosten und Kinderbetreuungskosten. Diese Ausgaben können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und reduzieren somit die Steuerlast. Wichtig ist, dass die entsprechenden Belege eingereicht werden, um die Ausgaben nachzuweisen. Pauschalbeträge für Sonderausgaben, wie der Sonderausgaben-Pauschbetrag, werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Um das volle Potenzial der Absetzbarkeit von Sonderausgaben auszuschöpfen, solltest du sämtliche Belege sammeln und in der Einkommenssteuererklärung detailliert angeben.

13. Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig und in größerem Umfang als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen entstehen, etwa aufgrund einer Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung. Diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen auch Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen oder Scheidungskosten.

Bei der Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung ist es wichtig, die zumutbare Eigenbelastung zu beachten, die sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte richtet. Diese Grenze bestimmt, welcher Teil der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich berücksichtigt wird. Um diese Belastungen in der Einkommenssteuererklärung erfolgreich abzusetzen, sollten alle relevanten Belege sorgfältig gesammelt und auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden.

14. Wie berechne ich die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)?

Die Entfernungspauschale, oft auch als Pendlerpauschale bezeichnet, kann für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte geltend gemacht werden. Derzeit beträgt die Pauschale 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Berechnet wird die Entfernung nur für den einfachen Weg, also die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Es spielt keine Rolle, ob die Strecke mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird.

Die Entfernungspauschale wird automatisch berücksichtigt, wenn die entsprechenden Angaben in der Steuererklärung gemacht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Berechnung der Entfernungspauschale nur die einfach zurückgelegte Strecke berücksichtigt wird, nicht der Hin- und Rückweg.

Auch wenn du für verschiedene Verkehrsmittel oder Wege unterschiedliche Kosten hast, gilt die Pauschale für jeden Kilometer einheitlich. Sollte der Arbeitsweg länger als 20 Kilometer sein, greift die erhöhte Pauschale, was zu einer zusätzlichen Entlastung bei der Einkommenssteuererklärung führt.

15. Wie funktioniert der Steuerklassenwechsel und wann ist er sinnvoll?

Ein Steuerklassenwechsel ist insbesondere für verheiratete Paare interessant, da durch die Wahl der richtigen Steuerklasse die monatliche Steuerlast optimiert werden kann. Ein Wechsel der Steuerklasse kann jährlich bis zum 30. November beim Finanzamt beantragt werden. Besonders sinnvoll ist ein Wechsel für die Einkommenssteuererklärung, wenn sich das Einkommensverhältnis der Ehepartner ändert, etwa durch Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder einen Jobwechsel.

Die Kombination der Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren ist abhängig von der Höhe der jeweiligen Einkommen und den individuellen steuerlichen Zielen. Ein Steuerklassenwechsel ist auch dann sinnvoll, wenn sich die Einkommensverhältnisse der Ehepartner dauerhaft verändern, etwa durch eine längere Arbeitslosigkeit oder den Renteneintritt eines Partners.

Durch die Anpassung der Steuerklassen kann eine bessere Verteilung der monatlichen Steuerlast erreicht werden, was insbesondere bei unterschiedlichen Einkommenshöhen Vorteile bietet. Zudem ist der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse auch im Hinblick auf Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld von Vorteil.

16. Welche Versicherungsbeiträge kann ich absetzen?

Versicherungsbeiträge, die der Vorsorge dienen, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Haftpflichtversicherung sowie zur Altersvorsorge. Auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Die absetzbaren Beträge sind jedoch teilweise gedeckelt, etwa bei der Basis-Krankenversicherung, und müssen in der Einkommenssteuererklärung genau angegeben werden.

17. Wie wirkt sich das Elterngeld auf meine Steuererklärung aus?

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es zwar nicht direkt versteuert wird, aber das zu versteuernde Einkommen erhöht und somit zu einem höheren Steuersatz führen kann. In der Einkommenssteuererklärung muss das Elterngeld im Mantelbogen unter "Lohnersatzleistungen" angegeben werden. Je nach Einkommenssituation kann der Progressionsvorbehalt dazu führen, dass trotz des steuerfreien Elterngeldes eine höhere Steuerlast entsteht.

18. Wie werden Abfindungen versteuert?

Abfindungen, die im Rahmen einer Kündigung gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings können sie unter bestimmten Bedingungen nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Bei dieser Regelung wird die Abfindung so behandelt, als ob sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt würde, was in einer niedrigeren Steuerlast resultiert. Die Fünftelregelung wird jedoch nur angewendet, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr in einer Summe gezahlt wird und eine außerordentliche Einkunft darstellt.

19. Was ist das Ehegattensplitting und wie wirkt es sich aus?

Das Ehegattensplitting bei der Einkommenssteuererklärung ist ein besonderes Verfahren zur Steuerberechnung bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Dabei werden die Einkommen beider Partner addiert und anschließend halbiert. Auf diese Hälfte wird der Steuersatz angewendet, der dann auf das Gesamteinkommen übertragen wird. Durch das Splittingverfahren wird erreicht, dass Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen weniger Steuern zahlen als bei einer Einzelveranlagung. Besonders vorteilhaft ist das Ehegattensplitting, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

20. Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der automatisch bei Arbeitnehmern berücksichtigt wird, um beruflich bedingte Aufwendungen zu pauschalieren. Er beträgt aktuell 1.230 Euro pro Jahr (Stand 2024) und wird ohne Nachweis von Werbungskosten von der Steuer abgezogen. Wenn die tatsächlichen Werbungskosten höher sind als der Pauschbetrag, sollten diese jedoch in der Einkommenssteuererklärung einzeln geltend gemacht werden, um eine höhere Steuerersparnis zu erzielen.

21. Wie werden Nebeneinkünfte versteuert?

Nebeneinkünfte, also zusätzliche Einkünfte neben dem Haupteinkommen, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Hierzu zählen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder auch Einnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren. Für Nebeneinkünfte bis zu einer Grenze von 410 Euro jährlich erfolgt keine Besteuerung. Einkünfte darüber hinaus müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben und nach den entsprechenden Steuersätzen versteuert werden.

22. Was ist ein Verlustvortrag und wie kann ich ihn nutzen?

Ein Verlustvortrag ist die Möglichkeit, Verluste aus einem Jahr in die folgenden Jahre zu übertragen, um diese mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Diese Regelung ist besonders relevant für Selbstständige und Unternehmen, die in einem Jahr Verluste machen, diese aber in den Folgejahren steuerlich geltend machen wollen. Der Verlustvortrag mindert das zu versteuernde Einkommen in den Folgejahren und kann so die Steuerlast erheblich reduzieren. Wichtig ist, den Verlust rechtzeitig in der Einkommenssteuererklärung zu dokumentieren, um von dieser Regelung zu profitieren.

23. Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag in der Einkommenssteuererklärung, der Personen ab einem Alter von 64 Jahren zusteht, um deren steuerliche Belastung zu mindern. Er wird gewährt, wenn der Steuerpflichtige vor dem 1. Januar des Veranlagungsjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus selbstständiger Arbeit erzielt. Der Altersentlastungsbetrag wird automatisch im Steuerbescheid berücksichtigt und beträgt maximal 1.900 Euro (Stand 2024), wobei er sich jährlich reduziert.

24. Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Alleinerziehende?

Alleinerziehende profitieren steuerlich vom sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser Freibetrag beträgt aktuell 4.260 Euro (Stand 2024) und mindert das zu versteuernde Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung. Er wird automatisch berücksichtigt, wenn in der Steuererklärung die Steuerklasse II gewählt und das Kind bei der alleinerziehenden Person gemeldet ist. Zusätzlich können Alleinerziehende Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen und weitere Freibeträge, wie den Kinderfreibetrag, in Anspruch nehmen.

25. Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird und bescheinigt, dass eine Person nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist. Diese Bescheinigung wird in der Regel an Rentner, Studenten oder Geringverdiener ausgestellt, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung können Banken und andere Institutionen von der Abführung von Kapitalertragsteuern absehen. Sie ist in der Regel für drei Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden.

Haftungsausschluss: Der Inhalt des Artikels ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel von Rechts- und Finanzthemen machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Artikel ersetzt nicht die individuelle, persönliche Beratung.

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