Betriebsprüfung

Betriebsprüfung: So kommst du gut durch die Außenprüfung!

FW
Verfasst von Redaktion firmenweb.de
Lesedauer: 26 Minuten
Person sitzt vor Computer, schreibt etwas in Ordner und rechnet mit Taschenrechner
© AndreyPopov / Istockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
Du findest die Ankündigung einer Betriebsprüfung im Briefkasten. Weißt du, was jetzt auf dich zukommt? Solltest du steuerlich bereits sehr erfahren sein, kennst du die kommenden Abläufe vielleicht schon. Aber selbst "alte Hasen" in steuerlichen Angelegenheiten können in Aufregung geraten, wenn sich das Finanzamt mit seiner Betriebsprüfung ankündigt. Eine gute Vorbereitung auf den Prüfungstermin ist jetzt besonders wichtig. Wie du dem Prüfer optimal vorbereitet begegnest, was eine Betriebsprüfung ausmacht und deine nächsten Schritte sein sollten, erfährst du in diesem Beitrag.
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Das Wichtigste zur Betriebsprüfung in Kürze

  • Jeder Steuerpflichtige kann vom Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung geprüft werden.
  • Der Turnus für regelmäßige Betriebsprüfungen betrifft vorwiegend mittlere/größere Unternehmen, hier sind Zeitabstände von 3 bis 5 Jahren üblich.
  • Der Termin für die Betriebsprüfung kann im Regelfall verschoben werden, auch mehrfach.
  • In aller Regel wird eine Betriebsprüfung vorher schriftlich angekündigt, Ausnahme ist die unangekündigte Außenprüfung in bestimmten steuerlichen Bereichen.
  • Der Schlussbesprechung kommt im Rahmen der Betriebsprüfung eine besondere Bedeutung zu. Sie ist die letzte Gelegenheit für den Steuerpflichtigen, maßgeblich Einfluss auf das Prüfungsergebnis zu nehmen und mit dem Prüfer zu sprechen. 
  • Mit einer sorgfältigen Vorbereitung auf die Betriebsprüfung ist deren Ankündigung kein Grund, sich ernsthafte Sorgen zu machen.

Definition: Was ist eine Betriebsprüfung? Arten, Frequenz, Klassifizierung

Die Betriebsprüfung - Steuerexperten sprechen von der steuerrechtlichen Außenprüfung - ist eine grundlegende Überprüfung steuerlich relevanter Sachverhalte. Sie dient der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Das bedeutet für dich als Steuerpflichtigen, dass deine steuerlichen Verhältnisse ermittelt, überprüft und bewertet werden. Steuerrechtliche Außenprüfungen gibt es in allen steuerrechtlich relevanten Bereichen, auch gesondert für die Umsatzsteuer sowie im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Hier kannst du es etwa mit einer Umsatzsteuersonderprüfung, einer Lohnsteueraußenprüfung oder einer zollrechtlichen Prüfung zu tun haben. Vergleichbare Prüfungen werden im Sozialversicherungsrecht durchgeführt. Aus der Ankündigung erfährst du, worum es in deinem Fall geht.

Arten von Betriebsprüfungen

Art/NamePrüferWas wird geprüft?
LohnsteueraußenprüfungFinanzamtLohn- und Gehaltsabrechnungen, Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer
UmsatzsteuersonderprüfungFinanzamtUmsatzsteuervoranmeldungen, Jahreserklärungen, sachliche und zeitliche Zuordnung der Umsätze
KörperschaftsteuerprüfungFinanzamtEinkünfte von juristischen Personen, Verrechnungspreise, steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen
Betriebsprüfung (Außenprüfung)FinanzamtGesamte Buchführung, Bilanzen, Geschäftsvorfälle, Steuererklärungen
SozialversicherungsprüfungDeutsche RentenversicherungKorrekte Meldung und Beitragsabführung zur Sozialversicherung, Beschäftigungsverhältnisse
Prüfung der BerufsgenossenschaftDeutsche Gesetzliche UnfallversicherungEinhaltung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, korrekte Beitragszahlungen

Wann ist eine Betriebsprüfung zulässig und wer prüft?

Bei der Betriebsprüfung gelten bestimmte Voraussetzungen für die Zulässigkeit, was den sachlichen und personellen Umfang einer Betriebsprüfung angeht. Dabei wurde in den letzten Jahrzehnten der Kreis der Steuerpflichtigen, bei denen eine Außenprüfung ohne Weiteres zulässig ist, Schritt für Schritt erweitert.

Wenn du Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielst, ist eine Betriebsprüfung an keine weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft. Das gilt auch, wenn du Überschusseinkünfte von mehr als 500.000 EUR im Jahr hast. Selbst Privatpersonen dürfen geprüft werden, wenn die Finanzbehörden Aufklärungsbedarf bei den für die Besteuerung erheblichen Verhältnissen sehen und eine bloße Prüfung in der Amtsstelle nach Art und Umfang des Sachverhalts nicht zweckmäßig erscheint.

Zuständig für die Betriebsprüfung ist örtlich und personell das Finanzamt, bei dem du deine Steuererklärung einreichen musst. Es prüft das Finanzamt, das die Ertragsteuern des Steuerpflichtigen prüft. Manche Finanzämter richten Prüfungsabteilungen für besonders große Betriebe ein.

Wer wird wann geprüft?

Welche Unternehmen, Privatpersonen oder Unternehmer geprüft werden, hängt unter anderem von der Größe des Unternehmens und der erzielten Umsätze/Gewinne ab. Turnusmäßig in einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren müssen Großbetriebe mit einer Betriebsprüfung rechnen. Wer legt fest, was ein Großbetrieb in diesem Sinne ist?

Das Finanzamt arbeitet mit einer Betriebsprüfungsordnung, in der gestaffelt nach den verschiedenen wirtschaftlichen Betätigungsfeldern wie Handelsunternehmen, Fertigung, Freiberufler sowie Land- und Forstwirtschaft nach Umsatzerlösen und steuerlichen Gewinn Größenklassen festgesetzt werden.

  • Großbetriebe bei den Handelsbetrieben machen über 800.000 EUR Gewinn im Jahr.
  • Bei den freien Berufen wird von einem Großbetrieb gesprochen, wenn diese über 1,4 Millionen EUR Gewinn machen. 
  • Bei Land und Forstwirtschaft gilt ein Gewinn über 475.000 p. a. als Qualifikation für einen Großbetrieb im Sinne der Betriebsprüfungsordnung.

Nach der Betriebsprüfungsordnung (BpO) in Deutschland werden Unternehmen grundsätzlich in drei Größenklassen eingeteilt: Großbetriebe, Mittelbetriebe und Kleinbetriebe. Diese Klassifizierung erfolgt in erster Linie nach Umsatz- bzw. Gewinngrenzen. Hier ist eine einfache Tabelle, die dies verdeutlicht:

GrößenklasseUmsatzerlöse in Millionen €Jahresüberschuss in Millionen €
Großbetrieb (Großbetriebsprüfung)Mehr als 250Mehr als 8
Mittelbetrieb (Betriebsprüfung)0,5 bis 2500,044 bis 8
Kleinbetrieb (Steuerliche Außenprüfung)Bis 0,5Bis 0,044

In der Praxis können weitere Kriterien wie Bilanzsumme, Anzahl der Arbeitnehmer oder betriebliche Besonderheiten eine Rolle spielen. Da dies auf allgemeinen Informationen basiert, sollte man sich im Einzelfall beim zuständigen Finanzamt informieren, um herauszufinden, welche spezifischen Regeln und Grenzen gelten.

Wie oft prüft das Finanzamt bei welcher Unternehmensgröße? 

Bei Kleinbetrieben und Kleinunternehmen wird seltener geprüft. Durchschnittlich werden etwa 10 % dieser Unternehmen pro Jahr einer Außenprüfung unterworfen. Statistisch gesehen kannst du alle zehn Jahre mit einer Außenprüfung rechnen.

Dabei gilt grundsätzlich: Jeder Steuerpflichtige kann geprüft werden. Es gibt keine wesentlichen Erleichterungen bei der Durchführung der Prüfung für bestimmte wirtschaftliche Betätigungen. Freiberufler werden prinzipiell genauso behandelt wie Handelsunternehmen.

Es gibt bestimmte Umstände, die das Risiko für den genaueren Blick des Finanzamtes auf deine steuerlichen Verhältnisse wahrscheinlicher machen. Die Häufigkeit von Betriebsprüfungen richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie z.B. Unternehmensgröße, Umsatz- und Gewinnzahlen, steuerliche Vorgeschichte des Unternehmens und Branchenmerkmale. Nachfolgend findest du eine vereinfachte Übersicht, basierend auf den gängigen Praktiken des deutschen Finanzamtes. Beachte, dass diese Angaben variieren können und dass das zuständige Finanzamt auf der Grundlage einer Fall-zu-Fall-Entscheidung auch anderweitig entscheiden kann.

UnternehmensgrößeTurnus der Betriebsprüfung
GroßbetriebeIn der Regel alle 3 bis 4 Jahre
MittelbetriebeCa. alle 5 bis 10 Jahre oder seltener, abhängig von der Einordnung durch das Finanzamt
KleinbetriebeSelten oder stichprobenartig, oft in größeren zeitlichen Abständen als 10 Jahre
KleinstbetriebeSehr selten, meist nur bei konkreten Anlässen oder Verdacht auf steuerliche Unregelmäßigkeiten

Diese Tabelle soll nur als grobe Orientierung dienen. Die tatsächliche Prüfungsfrequenz wird individuell vom zuständigen Finanzamt festgelegt und kann von weiteren Faktoren wie der bisherigen Steuer-Compliance des Unternehmens, der Komplexität der steuerlichen Sachverhalte und gegebenenfalls von zufälligen Stichprobenkontrollen beeinflusst werden.

Die 15 häufigsten Gründe für eine Steuerprüfung

  1. Auffälligkeiten in Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen.
  2. Ständige Verluste oder hohe Schwankungen in den Gewinnen.
  3. Große Unterschiede im Vergleich zu Branchendurchschnitten.
  4. Unstimmigkeiten zwischen Steuererklärungen und Sozialversicherungsmeldungen.
  5. Häufige und hohe Betriebsausgaben im Vergleich zu Umsätzen.
  6. Fehlende oder unvollständige Belege und Buchführung.
  7. Unklarheiten bei internationalen Transaktionen oder Beziehungen zu Steueroasen.
  8. Unstimmigkeiten bei der Umsatzsteuer, insbesondere Voranmeldungen.
  9. Komplexität der Geschäftsvorgänge, die zu Unklarheiten in der Buchführung führen können.
  10. Diskrepanzen zwischen deklarierten Werten und tatsächlichen Marktbedingungen.
  11. Zufällige Auswahl durch die Finanzbehörden als Teil ihrer regelmäßigen Prüfroutinen.
  12. Hinweise von Dritten oder durch Whistleblower auf potenzielle Unregelmäßigkeiten.
  13. Anzeichen von Lebensführung, die nicht mit deklarierten Einkünften übereinstimmen.
  14. Nachträgliche Änderung von Bilanzen oder Steuererklärungen.
  15. Spezielle Prüfaktionen oder Programme des Finanzamtes, die bestimmte Branchen oder Sachverhalte gezielt überprüfen.

Faktoren dieser Art erhöhen das Risiko, dass das Finanzamt eine Betriebsprüfung anordnet. Im Hintergrund steht der Gedanke, dass gewisse Umstände die Bereitschaft erhöhen, Steuern zu hinterziehen. Bei der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse in einer steuerrechtlichen Außenprüfung soll sichergestellt werden, dass bei Steuererklärungen und steuerlichen Veranlagungen alles seine Richtigkeit hat. Insgesamt sehen Steuerbehörden die Gefahr strafbarer Handlungen im Kontext der Besteuerung als größer an, je höher deine Umsätze/Gewinne sind. Das schützt aber auch kleine Unternehmen nicht vor einer Außenprüfung.

Wichtig: Auch wenn du deine unternehmerische Tätigkeit bereits beendet hast, kann für vergangene Zeiträume eine Betriebsprüfung verfügt werden.

Wie bereitest du dich auf die Außenprüfung vor?

Optimalerweise sichtest du - je nach Sachverhalt gemeinsam mit einem Steuerberater/Steuerfachanwalt - die vorhandenen Buchungsunterlagen, Nachweise und eingereichte Steuererklärungen. Je besser du dich vorbereitest, desto ruhiger kannst du der eigentlichen Steuerprüfung entgegensehen. 

Bei einer vorhergehenden Prüfung mit einem Steuerberater fällt auch im Vorfeld auf, ob die eingereichten Steuererklärungen/Belege und Buchungsunterlagen Lücken/Fehler aufweisen. So kannst du dich auf mögliche Prüfungsergebnisse vorbereiten. Was deine laufenden Steuererklärungen angeht, ist es empfehlenswert, mit einer Buchungssoftware zu arbeiten und deine Steuerunterlagen jederzeit vollständig zu halten.

10 Tipps zur optimalen Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung

  1. Verständnis der Anforderungen: Informiere dich genau, welchen Umfang die Betriebsprüfung hat und was genau geprüft wird. Dies kann aus dem Prüfungsanordnungsschreiben des Finanzamts oder einer anderen Prüfbehörde hervorgehen.
  2. Rechtzeitige Organisation: Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Unterlagen, Belege und Aufzeichnungen lückenlos und griffbereit sind. Dies umfasst u.a. Buchhaltungsdaten, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und relevante Geschäftsdokumentation.
  3. Internes Review: Führen Sie eine interne Prüfung durch, um mögliche Problemfelder zu identifizieren und zu korrigieren, bevor die eigentliche Betriebsprüfung beginnt.
  4. Berater einbeziehen: Ziehen Sie Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu Rate. Diese Experten können wertvolle Unterstützung leisten und sind im Umgang mit Behörden erfahren.
  5. Einzelne Verantwortlichkeiten klären: Legen Sie fest, wer im Unternehmen für welche Teilbereiche der Prüfung verantwortlich ist und wer den Prüfern als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
  6. Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die bevorstehende Prüfung und klären Sie sie über ihre Rollen und Verantwortlichkeiten auf.
  7. Probeinterviews: Simulieren Sie Fragestellungen der Prüfer, um Unsicherheiten bei den Mitarbeitern abzubauen und für Klarheit zu sorgen.
  8. Bereitstellen eines Arbeitsplatzes: Richten Sie für die Prüfer einen angemessenen und ruhigen Arbeitsplatz ein, inklusive aller benötigten technischen Hilfsmittel.
  9. Transparenz und Kooperation: Begegnen Sie den Prüfern offen und kooperativ. Dies kann helfen, das Prüfungsverfahren positiv zu beeinflussen und Missverständnisse zu vermeiden.
  10. Dokumentation der Prüfung: Halten Sie alle Absprachen, Anfragen, eingereichten Unterlagen und Auskünfte, die während der Betriebsprüfung gemacht wurden, schriftlich fest.

Wie läuft eine Betriebsprüfung ab?

SchrittBeschreibung
1. PrüfungsanordnungDas Finanzamt informiert das Unternehmen über eine anstehende Prüfung und gibt Auskunft über den Umfang und voraussichtlichen Zeitpunkt der Prüfung.
2. Vorbereitung durch das UnternehmenDas Unternehmen bereitet die nötigen Unterlagen vor und organisiert einen geeigneten Arbeitsplatz für den Prüfer.
3. PrüfungsbeginnDer Prüfer nimmt seine Arbeit auf, prüft die Unterlagen und führt ggf. Gespräche mit den Mitarbeitern.
4. PrüfungsfortschrittJe nach Umfang und Komplexität kann die Prüfung Tage, Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. Der Prüfer hält Rücksprache mit dem Unternehmen bei Unklarheiten oder weiteren Informationsbedarf.
5. PrüfungsberichtNach Abschluss der Prüfung fertigt der Prüfer einen Prüfungsbericht an, in dem er seine Ergebnisse und Bemerkungen festhält.
6. SchlussbesprechungDer Prüfer trifft sich mit den Verantwortlichen des Unternehmens zur Schlussbesprechung, in der der Prüfungsbericht erläutert und offene Punkte geklärt werden.
7. SteuerbescheidNach der Schlussbesprechung erstellt das Finanzamt den endgültigen Steuerbescheid basierend auf den Ergebnissen der Prüfung.

Der Ablauf einer Betriebsprüfung ist in der Regel immer derselbe. In einem ersten Schritt ergeht eine schriftliche Prüfungsanordnung. Sie enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. In der Prüfungsanordnung wird in aller Regel der vorgesehene Prüfungsbeginn und der Prüfer namentlich bezeichnet. Bekannt gegeben werden diese Angaben jedoch nur, wenn der Prüfungszweck dadurch nicht gefährdet wird.

Als Verwaltungsakt muss die Prüfungsanordnung schriftlich ergehen. Sie muss die zuständige Behörde bezeichnen und die Unterschrift eines Behördenleiters / Vertreter / Sachgebietsleiters aufweisen. Du musst als Steuerpflichtiger erkennen können,dass bei dir eine Außenprüfung angeordnet ist. Das bedeutet, die Prüfungsanordnung enthält Informationen/Angaben:

  • zum Steuerschuldner, Adressat und Empfänger.
  • zur Art der angeordneten Außenprüfung, etwa eine Umsatzsteuersonderprüfung.
  • zur Steuerart, die der Prüfung unterworfen ist.
  • zu den betroffenen Besteuerungszeiträumen sind.

Im Prüfungstermin selbst muss sich der Prüfer ausweisen. Er prüft die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Bemessung der Steuer im Prüfungszeitraum maßgeblich sind. Experten sprechen dabei von den Besteuerungsgrundlagen. Dabei werden alle Aspekte zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen geprüft.

Regelmäßig wird die Außenprüfung in den üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen durchgeführt. Es gibt Ausnahmefälle zu dieser Regelung. Prüfer dürfen bei Durchführung der Außenprüfung Betriebsräume und Grundstücke des Steuerpflichtigen betreten und besichtigen.

Hat der Prüfer seine Prüfung abgeschlossen, kommt es zu einer Schlussbesprechung. Darin teilt der Prüfer dir das Ergebnis seiner Prüfung mit und gibt dir Gelegenheit zur Stellungnahme bei von ihm ermittelten Beanstandungen. Der Termin für die Schlussbesprechung wird dir in einer angemessenen Zeit vorher mitgeteilt. So kannst du dich darauf vorbereiten. Gibt es keine Beanstandungen oder verzichtest du auf die Schlussbesprechung, entfällt sie.

Der Prüfer teilt die Ergebnisse seiner Prüfung mit und erläutert sie. Dabei sollen auch die möglichen Folgen seiner Ergebnisse aufgezeigt werden. Es handelt sich dabei um rechtlich unverbindliche Hinweise. In diesem Zusammenhang fällt auch ein Hinweis auf die mögliche Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens im Anschluss an die Prüfung.

Expertentipp: Nimm unbedingt dein Recht wahr, an der Schlussbesprechung teilzunehmen. Das gilt auch, wenn dir der Prüfer die Schlussbesprechung telefonisch oder online anbietet. Er darf das. Lehnst du die Schlussbesprechung in dieser Form ab, ist das gleichbedeutend mit einem Verzicht auf die Teilnahme an der Schlussbesprechung. Dann ergeht der Schlussbericht, ohne dass du weitere Einflussmöglichkeiten hast.

Was ist eine unangekündigte Nachschau und welche verschiedenen Arten gibt es?

In einigen Fällen hat das Finanzamt das Recht, auch ohne Ankündigung zu einer Betriebsprüfung bei dir zu erscheinen. Im Lohnsteuer- und Umsatzsteuerrecht sowie bei der Kassennachschau darf das Amt sofort an der Tür klingeln.

Bei diesen unangekündigten Prüfungen bestehen unter Umständen bereits Verdachtsmomente für unsachgemäße Buchführung oder Steuerhinterziehung. In diesen Fällen geht etwa die Kassennachschau unverzüglich in eine Betriebsprüfung über. Hier will das Finanzamt in vielen Fällen gezielt einer Steuerhinterziehung auf die Schliche kommen. Dennoch ist auch die unangekündigte Steuerprüfung kein Grund zur Panik. Wer sich seiner Buchführung sicher ist, muss sich auch davor nicht fürchten.

Arten von unangekündigten Nachschauen

Art der PrüfungBeschreibung
Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)Ziel ist die Überprüfung der Umsatzsteuerpflicht. Sie erfolgt ohne vorherige Ankündigung und dient insbesondere der Feststellung und Sicherung von steuerrelevanten Sachverhalten.
Lohnsteueraußenprüfung (§ 42g EStG)Überprüfung der korrekten Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Eine Ankündigung erfolgt in der Regel kurzfristig.
Kassennachschau (§ 146b AO)Fokussiert sich auf die ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle in elektronischen Registrierkassen. Diese Nachschau kann ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.
ZollnachschauDurchgeführt von der Zollverwaltung zur Überprüfung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und zur Kontrolle von Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr.
SonderprüfungenDiese können verschiedene Bereiche umfassen (z.B. Investitionszulagen, Subventionsbetrug) und erfolgen meist ohne vorherige Ankündigung, wenn ein Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Sachlage besteht.
Steuerfahndung (§ 208 AO)Die Steuerfahndung hat weitreichende Befugnisse zur Aufdeckung von Steuerstraftaten und kann Durchsuchungen und Beschlagnahmen durchführen; sie tritt meist ohne Vorankündigung auf.

Welche Rechte & Pflichten hat ein Steuerpflichtiger während der Außenprüfung?

Dir obliegen Mitwirkungspflichten. Du musst Auskünfte erteilen und an der Prüfung aktiv mitwirken. Das bedeutet zum Beispiel, dass du dem Prüfer bei bestimmten Prüfungen etwa im zollrechtlichen Bereich das Betreten der Geschäftsräume und die Besichtigung von maßgeblichen Räumlichkeiten ermöglichst. Du stellst alle Aufzeichnungen und Bücher des Prüfungszeitraums zur Verfügung. Ebenso räumst du dem Prüfer bei Prüfungen vor Ort in den Geschäftsräumen einen geeigneten Arbeitsplatz ein und stellst ihm das für die Prüfung notwendige Material/Datensichtgeräte bereit.

Rechte des Steuerpflichtigen

  1. Informationsrecht: Die Finanzbehörde muss den Steuerpflichtigen über den Zweck und die rechtliche Grundlage der Außenprüfung informieren (§ 89 Abgabenordnung-AO).
  2. Recht auf Einsichtnahme und Akteneinsicht: Der Steuerpflichtige oder sein bevollmächtigter Berater hat das Recht, während der gesamten Prüfung auf entsprechenden Wunsch hin alle mit der Prüfung zusammenhängenden Akten einzusehen (§ 147 Abs. 6 AO).
  3. Anwesenheit bei der Prüfung und Zeugenbeistand: Der Steuerpflichtige und sein Rechtsbeistand oder Steuerberater haben das Recht, während der gesamten Prüfung anwesend zu sein. Bei Ortsbesichtigungen dürfen auch Zeugen hinzugezogen werden (§ 200 Abs. 2 AO).
  4. Einwendungen während der Prüfung: Der Steuerpflichtige hat das Recht, Einwände, Bedenken und Stellungnahmen während der Prüfung vorzutragen (§ 202 Abs. 1 AO).

Pflichten des Steuerpflichtigen

  1. Duldungs- und Mitwirkungspflicht: Der Steuerpflichtige hat die Pflicht, die Prüfungsmaßnahmen zu dulden, die Finanzbehörde bei der Prüfung zu unterstützen, und auf dessen Verlangen Auskünfte zu erteilen, Bücher und Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen (§§ 200 Abs. 1, 147 Abs. 6 AO).
  2. Belegpflicht: Der Steuerpflichtige muss die geschäftlichen und privaten Vorgänge durch Belege entsprechend nachvollziehbar und lückenlos darstellen können (§ 147 Abs. 3 AO).
  3. Aufbewahrungspflicht: Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, Unterlagen wie Geschäftsunterlagen, Handels- und Geschäftsbücher, Kontoauszüge und Steuerbelege für eine bestimmte Zeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren (§ 147 Abs. 1 AO).
  4. Vorlage von Aufzeichnungen in elektronischer Form: Der Steuerpflichtige muss auf Verlangen des Prüfers sämtliche steuerrelevanten Daten in elektronischer Form zur Verfügung stellen (§ 147 Abs. 6 AO).

Welche Rechte & Pflichten hat ein Prüfer während der Außenprüfung?

Diese Liste gibt einen Überblick über die grundlegenden Rechte und Pflichten eines Prüfers bei einer Betriebsprüfung in Deutschland. Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Abgabenordnung (AO), die das steuerliche Verfahrensrecht regelt. Die tatsächlichen Rechte und Pflichten können je nach spezifischer Situation und Entwicklungen im Steuerrecht variieren.

Rechte des Prüfers

  1. Zutrittsrecht: Der Prüfer hat das Recht, Grundstücke und Räume des Steuerpflichtigen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten, um die notwendigen Prüfungshandlungen durchzuführen (§ 200 Abs. 2 AO).
  2. Einsichtsrecht: Der Prüfer hat das Recht, Einsicht in geschäftliche Unterlagen, Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere relevante Dokumente zu nehmen. Ebenfalls darf er verlangen, dass ihm diese in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden (§ 147 AO).
  3. Auskunftsrecht: Der Prüfer darf vom Steuerpflichtigen oder dessen Mitarbeitern Auskünfte einholen, die zur sachgemäßen Durchführung der Betriebsprüfung erforderlich sind (§ 200 Abs. 1 AO).
  4. Recht auf Prüfung: Der Prüfer hat das Recht, die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu prüfen. Dieses Recht schließt eine lückenlose und tiefergehende Prüfung ein, wenn dies zur Feststellung der steuerlichen Sachverhalte notwendig ist (§ 193 AO).

Pflichten des Prüfers

  1. Informationspflicht: Der Prüfer muss den Steuerpflichtigen zu Beginn der Prüfung über den Zweck, die rechtliche Grundlage und den voraussichtlichen Umfang der Außenprüfung unterrichten (§ 197 AO).
  2. Neutralitätspflicht: Der Prüfer ist verpflichtet, seine Prüfungshandlungen und Entscheidungen neutral und sachlich zu treffen.
  3. Niederschriftspflicht: Der Prüfer muss über die Prüfungsfeststellungen eine Niederschrift anfertigen (§ 202 AO).
  4. Pflicht zur Achtung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse: Der Prüfer ist dazu verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die er im Zuge der Prüfung erfährt, nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwerten (§ 30 AO).
  5. Dokumentationspflicht: Es besteht die Pflicht, alle wesentlichen Prüfungsfeststellungen und -ergebnisse zu dokumentieren und in einem Prüfungsbericht zusammenzufassen.

Kann der angekündigte Termin verschoben werden?

Dir passt der Termin für die Außenprüfung nicht? Du kannst einen Antrag auf Verschiebung des Beginns der Prüfung stellen. Dann muss das Finanzamt die Prüfung binnen einer Frist von zwei Jahren beginnen. Diese Zweijahresfrist hat einen rechtlichen Hintergrund:

Das Steuerrecht kennt eine Festsetzungsverjährung mit einer Ablaufhemmung. Die Festsetzungsfrist läuft im Regelfall abhängig von der Steuerart nach Ablauf von ein bis vier Jahren zum Ende des Kalenderjahres ab. Bei einer Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung verlängert sich diese Frist auf 5/10 Jahre.

Bestimmte Ereignisse hemmen den Ablauf der Frist und schieben ihn hinaus. Solange eine Ablaufhemmung läuft, kann die Festsetzungsverjährung nicht eintreten. Damit kann auch der Steueranspruch des Staates nicht erlöschen. Du solltest dazu wissen: Verjährung im Steuerrecht führt zum Erlöschen des Steueranspruchs.

WICHTIG: Auch der Beginn einer Außenprüfung hemmt den Lauf der Festsetzungsverjährung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Ablaufhemmung endet, wenn der Steuerpflichtige einen Antrag auf Hinausschieben der Prüfung gestellt und der Prüfer zwei Jahre nach dem Verschiebungsantrag nicht mit tatsächlichen Prüfungshandlungen begonnen hat.

Solltest du Anträge auf Verschiebungen des Prüfungstermins stellen - das ist auch mehrfach möglich - dokumentiere in jedem Fall die Zusagen für die Verschiebung. Sie sind später interessant für eine mögliche Festsetzungsverjährung. Dabei solltest du beachten, dass bei mehrfacher Verschiebung die Zweijahresfrist auch wieder neu zu laufen beginnen kann. Einzelheiten zu dieser sehr komplexen Thematik kannst du mit einem kompetenten Steuerberater klären.

Gängige Gründe für das Verschieben des Termins einer Betriebsprüfung

Gründe für VerschiebungBeschreibung
KrankheitWenn der Steuerpflichtige, sein Steuerberater oder eine andere wichtige Person im Unternehmen ernsthaft krank ist und keine angemessene Vertretung verfügbar ist. Ein ärztliches Attest kann erforderlich sein.
UrlaubWenn der Steuerpflichtige oder sein Steuerberater zum Zeitpunkt der geplanten Prüfung im Urlaub ist und das Unternehmen nicht in der Lage ist, angemessenen Ersatz zu stellen. In diesem Zusammenhang sollten vorgeplante und nachweisbare Urlaubszeiten berücksichtigt werden.
Berufliches / Familiebedingtes EreignisWenn der Steuerpflichtige aufgrund eines wichtigen beruflichen oder familiären Ereignisses (z. B. Hochzeit, Trauerfall) zum Zeitpunkt der Betriebsprüfung verhindert ist.
Wichtige geschäftliche EreignisseWenn zum geplanten Prüfungszeitpunkt wichtige geschäftliche Ereignisse anstehen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsprüfung behindern würden (z. B. Jahreshauptversammlung, Firmenumzug, Geschäftsübernahme).
Überschneidung mit anderen PrüfungenWenn gleichzeitig eine andere Betriebsprüfung durchgeführt wird (z. B. Sozialversicherung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) und dies die Durchführung der Betriebsprüfung erschwert.
Fehlende UnterlagenWenn relevante Unterlagen oder Informationen zum festgelegten Termin noch nicht verfügbar sind. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, dass das Finanzamt die betriebliche Organisation und die Verfügbarkeit von Unterlagen erwarten kann.
Hohe ArbeitsbelastungBei einer sehr hohen Arbeitsbelastung des Steuerpflichtigen oder seines Steuerberaters kann ein Verschieben des Prüfungstermins in Betracht gezogen werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass diese Begründung im Einzelfall abgewogen wird.

Außenprüfung vorbei: 8 Dinge, die du jetzt erledigen musst!

In dem Prüfungsbericht werden die jeweiligen Ergebnisse der Prüfung festgehalten. Mit dem Prüfungsergebnis kommt es für dich zu abgaberechtlichen Folgen: In vielen Fällen musst du Steuern nachzahlen. In anderen Fällen könnte es zu einer Erstattung kommen. Unter Umständen kommt der Prüfer zu dem Ergebnis, dass es keine Abweichungen zur bisherigen Besteuerung gibt.

AufgabeBeschreibung und Handlungsempfehlung
Überprüfe den PrüfungsberichtSieh dir den Prüfungsbericht genau an und prüfe, ob alle Feststellungen korrekt sind.
Führe eine interne Besprechung durchBesprich die Ergebnisse mit den relevanten Mitarbeitern und deinem Steuerberater, um notwendige Schritte auszuarbeiten.
Bereite Einsprüche vorWenn du mit Teilen des Berichts nicht einverstanden bist, bereite deine Argumente für einen Einspruch vor.
Bearbeite Nachforderungen oder ErstattungenZahle fällige Nachzahlungen fristgerecht oder beantrage Erstattungen, die dir zustehen.
Passe deine Buchhaltung anNutze das Feedback aus der Prüfung, um deine Buchführungspraktiken zu verbessern.
Schule deine MitarbeiterStelle sicher, dass dein Team aus den Fehlern der Vergangenheit lernt und zukünftige Fehler vermeidet.
Aktualisiere deine DokumentationBringe deine steuerliche Dokumentation auf den neuesten Stand und stelle sicher, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Besprich die Ergebnisse mit deinem SteuerberaterKonsultiere deinen Steuerberater, um deine zukünftige Steuerstrategie zu optimieren.

Wann drohen steuerstrafrechtliche Folgen?

Haben sich bei der Prüfung Anhaltspunkte ergeben, dass Steuern verkürzt oder hinterzogen worden sind, können strafrechtliche/bußgeldrechtliche Folgen drohen. Solltest du bereits in der Vorbereitung feststellen, dass es problematische Teile in den Büchern oder Steuererklärungen gibt, berate dich am besten im Vorfeld unbedingt mit einem Steuerberater oder Steuerfachanwalt.

Mögliche FolgeBeschreibung
StrafenIm Falle von Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung können Strafen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Die Höhe der Strafe hängt vom Schweregrad der Tat ab.
NachzahlungenWenn eine Betriebsprüfung ergibt, dass zu wenig Steuern gezahlt wurden, können Steuernachzahlungen fällig werden. Dies kann auch zu erhöhten Steuerlasten in der Zukunft führen. Zudem können Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge hinzukommen.
SchätzungenSollten die Bücher unvollständig oder mangelhaft sein, kann das Finanzamt Umsatz- oder Gewinnschätzungen vornehmen. Hierdurch können Steuern geschätzt und möglicherweise höher angesetzt werden.
Verdacht auf eine SteuerstraftatBei einem begründeten Verdacht auf eine Steuerstraftat, wie zum Beispiel Steuerhinterziehung, kann das Finanzamt weitere Untersuchungen durchführen und in schweren Fällen sogar eine strafrechtliche Verfolgung einleiten.
Verdacht auf eine SteuerordnungswidrigkeitEine Steuerordnungswidrigkeit, wie zum Beispiel leichtfertige Steuerverkürzung, kann zu einem Bußgeldverfahren führen. Dies kann sowohl für das Unternehmen als auch für die verantwortlichen Personen Bußgelder zur Folge haben.

Die aufgeführten möglichen Folgen einer Betriebsprüfung können abhängig von den individuellen Umständen variieren. Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht kann hier hilfreich sein, um den richtigen Umgang mit den jeweiligen Situationen sicherzustellen.

Fazit: Keine Angst vor der Außenprüfung

Gut informiert und vorbereitet, musst du keine Angst vor Betriebsprüfungen haben. Solltest du mehr Zeit für die Vorbereitung benötigen, kannst du den Termin für die Außenprüfung verschieben. In den meisten Fällen ist auch die Außenprüfung eine Routineangelegenheit, die nicht darauf beruht, dass das Finanzamt einen speziellen Verdacht gegen dich hegt. Solltest du unsicher sein, wie es um deine steuerlichen Angelegenheiten steht, bereite dich mit einem Steuerberater auf die Steuerprüfung vor. Kommt es zu einer unangekündigten Außenprüfung, solltest du dich von einem Steuerfachanwalt beraten und begleiten lassen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Betriebsprüfung

Muss ich als Kleinunternehmer mit einer Außenprüfung rechnen?

Du wirst als Kleinunternehmer, vor allem auch im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, nicht turnusmäßig einer Außenprüfung unterworfen. Jedoch ist sie auch bei dir möglich.

Muss ich den Prüfer zu Hause empfangen?

Gerade Kleinunternehmen verfügen häufig nicht über Büro- oder Geschäftsräume. Du musst den Prüfer nicht am heimischen Küchentisch empfangen. Hier kannst du beantragen, dass die Prüfungshandlungen in das Finanzamt verlegt werden. Im Ausnahmefall kann die Prüfung auch bei deinem Steuerberater durchgeführt werden.

Kann ich gegen den Schlussbericht einer Außenprüfung rechtlich vorgehen?

Nein, der Schlussbericht ist nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar. Deshalb kommt der Schlussbesprechung eine große Bedeutung zu, weil sie deine letzte Gelegenheit ist, deinen Standpunkt darzulegen. Du kannst zwar später auch gegen den Schlussbericht eine Stellungnahme abgeben, das Finanzamt muss aber deine Stellungnahme nicht berücksichtigen.

Hat die Steuerfahndung etwas mit einer Außenprüfung zu tun?

Nein, das ist in der Regel nicht der Fall. Eine Außenprüfung ist keine steuerfahndungsrechtliche Maßnahme. Es kann in bestimmten Fallkonstellationen, insbesondere im zollrechtlichen Bereich, später zur Einbeziehung etwa von Zollfahndern kommen. Ebenso können Steuerfahnder eingeschaltet werden, wenn es nach der Außenprüfung weiteren Bedarf für Ermittlungen gibt.

Kann ich meine Mitwirkung an der Außenprüfung verweigern?

Du solltest in jedem Fall deinen Mitwirkungspflichten nachkommen. Hier drohen unter Umständen Zwangsmaßnahmen und weitere rechtliche Folgen. Ebenso erwächst du den Verdacht, dass du etwas zu verbergen hast. Das kann die besondere Aufmerksamkeit des Prüfers wecken.

Finden Prüfer in jeder Außenprüfung Fehler?

Eine Außenprüfung ist eine sehr grundlegende und deshalb gründliche Prüfung der Besteuerungsgrundlagen. Kleinere Fehler können bei Buchungen passieren. Ebenso ist es möglich, dass im steuerlichen Tagesgeschäft bestimmte steuerliche Sachverhalte anders bewertet werden, als es der Prüfer tun wird. Vor diesem Hintergrund finden Prüfer in den meisten Fällen zumindest kleinere Beanstandungen. Die Gefahr für Beanstandungen steigt mit der Anzahl komplexer steuerlicher Fragen, die du bei deinen Steuererklärungen berücksichtigen musst. Ebenso steigt sie, wenn du in hohem Umfang steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nimmst.

Haftungsausschluss: Der Inhalt des Artikels ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel von Rechts- und Finanzthemen machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Der Artikel ersetzt nicht die individuelle, persönliche Beratung.

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